Sonderfahrzeuge
Fahrhilfen


Die Mobilitätshilfen von Volkswagen und Audi werden bereits seit vielen Jahren angeboten und bieten Sicherheit und mehr Unabhängkeit für Menschen mit Behinderungen.

Damit Menschen mit Behinderung auch im Straßenverkehr mobil bleiben

Rollstuhl

Die Einbauten sind direkt ab Werk bestellbar, werden ständig weiterenwickelt und an die neuen Modellgenerationen angepasst. Volkswagen gewährt einen Nachlass beim Kauf eines Neuwagens in Höhe von 15% auf den Fahrzeugpreis.

 

Das Fahrzeug kann bei einem späteren Verkauf in den meisten Fällen auch wieder auf den Originalzustand zurückgerüstet werden. Ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug kann auch von nichtbehinderten Menschen gefahren werden.

 

Weitere Informationen...

Vorraussetzungen für die Gewährung des Nachlasses in Höhe von 15%:

  • Gültiger Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad ab 50% und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (Hilflos) oder "Blind" sowie Menschen mit Conterganschädigung.
  • Menschen, die eine Armbehinderung haben und kein Merkzeichen im Behindertenausweis besitzen, werden ebenfalls berücksichtigt. Hier muss aus der Fahrerlaubnis hervorgehen, dass Fahrhilfen zum Führen eines PKW benötigt werden. Der Einbau der Fahrhilfen muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden.
  • Die Zulassung des Fahrzeuges muss persönlich auf den Behinderten erfolgen.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate auf den Halter zugelassen bleiben.
  • Menschen mit einer Behinderung können max. zwei Fahrzeuge pro Jahr über diese Regelung beziehen.

 

Änderung und Irrtümer durch den Hersteller vorbehalten.

Ihre Ansprechpartner

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Yvonne Franek
Verkaufsberaterin
Tel.: 0511 21 44 99-44
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Walter Oppermann
Verkaufsberater
Tel.: 0511 21 44 99-28
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Volker Lehmann
Verkaufsberater Großkunden, Sonderfahrzeuge und Behörden
Tel.: 0511 45 80 9-61